Solarenergie in Portugal, Fotovoltaikanlagen auf Hausdächern

Fotovoltaik in Portugal

Aktuelle Situation des Spezialtarifs („Regime Bonificado“): 

Der Gesetzesbeschluss 363/2007 trat im April 2008 in Kraft. Monatlich stehen 2 MW zur Verfügung. Die verfügbare Monatskapazität ist dank des Online-Registrierungs-Systems und der großen Nachfrage in weinigen Stunden erschöpft. Anschließend wird eine Anordnung („Despacho“) erlassen, der die Verfügbarkeit von weiteren 2 MW auf den Folgemonat legt – so geschehen in 2008.

Ab 2009 kommen 12 MW und die schnelle Abschöpfung der vorhanden Kapazität wird sich zu großer Wahrscheinlichkeit wiederholen.

Der am 20.05.2008 veröffentlichte Maßnahmenplan zur Energieeffizienz in Portugal bis zum Jahre 2015 „Portugal Eficiência 2015“ sieht für die Mikroproduktion von netzgekoppelten Fotovoltaikanlagen folgendes vor:

Jahr 2010

Installierte Leistung: 62

Anzahl der Anlagen: 21.788 

Jahr 2015

Installierte Leistung: 165

Anzahl der Anlagen: 58.100

Mikroproduktion („microgeração" oder „microprodução") von netzgekoppelten Fotovoltaikanlagen in Portugal 

Einspeisegesetz: Gesetzesbeschluss „Decreto-Lei“ 63/2007 

Das neue Gesetz sieht die Möglichkeit der 100-prozentigen Einspeisung der produzierten Energie vor (Artikel 5 c).

a) Der reguläre Tarif („Regime Geral“) (bis 3,68 - 5,75 kW) richtet sich nach dem aktuellen Verkaufspreis des Stromanbieters (momentan ca. 0,11 €).  Es gibt kein Maximaldeckel für diesen regulären Tarif, d.h. es kann jederzeit beantragt werden und zwar direkt bei dem Dienstleister der Generaldirektion für Energie („Direcção Geral de Geologia e Energia“) „Certiel“.

b) Der Spezialtarif („Regime Bonificado“) (0,65 €/kWh) gilt für die ersten 10 MW installierter Leistung, die nicht mehr als 3,68 kW Ausgangsleistung haben und bis zu einer maximalen jährlichen Produktion von 2,4 MWh/kW. Im Jahr des Inkrafttretens des Beschlusses 63/2007 (also 2008) stehen 10 MW zur Verfügung, jährlich erfolgt dann ein Erhöhung um 20%  (Art. 11, Nr. 8). 

Für jede weitere 10 MW sinkt der anfängliche Tarif von 0,65 €/kWh) um 5% (Art 11, Nr. 2 b).

Für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung!